INQA-Coaching: das Programm im Überblick
INQA-Coaching ist ein Beratungsprogramm des Bundesarbeitsministeriums für kleine und mittlere Unternehmen. Es übernimmt 80 % der Kosten für bis zu 12 Coaching-Tage. Hier steht, was dahinter steckt, wer teilnehmen kann und was bisher dabei herauskam.
Was ist INQA-Coaching?
INQA steht für „Initiative Neue Qualität der Arbeit“. Das Programm INQA-Coaching wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereitgestellt und aus dem Europäischen Sozialfonds Plus mitfinanziert. Es richtet sich an Betriebe mit fehlenden Fachkräften, veralteten Prozessen oder verzögerter Digitalisierung.
Es ist der Nachfolger von unternehmensWert:Mensch, das in der vorherigen Förderperiode lief. Gefördert wird die begleitete Veränderung im Betrieb gemeinsam mit den Beschäftigten, nicht der Kauf von Software oder Geräten. Das Programm ist vorerst bis Ende 2028 verlängert; eine Fortführung darüber hinaus wird vorbereitet.
Was wird gefördert?
Typische Themen sind Fachkräftesicherung, die Neugestaltung von Abläufen und die Einführung digitaler Lösungen. Die genaue Aufgabenstellung legen Sie in der Erstberatung mit der INQA-Beratungsstelle fest.
- 80 % der Kosten des Coachings, der Eigenanteil liegt entsprechend bei 20 %
- bis zu 12 Coaching-Tage mit einem autorisierten INQA-Coach
- Coaching vor Ort über einen Zeitraum von bis zu sieben Monaten
- Einbeziehung von Beschäftigten und Mitarbeitervertretung bei der Erarbeitung des Handlungsplans
Wer ist förderfähig?
- weniger als 250 Beschäftigte, gerechnet in Jahresarbeitseinheiten: Teilzeitkräfte anteilig, Auszubildende und Minijobs zählen nicht
- im letzten Geschäftsjahr mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle (ab 35 Wochenstunden); Betriebe mit ausschließlich Minijobbern sind nicht förderfähig
- Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
- Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro oder Bilanzsumme bis 43 Millionen Euro, zusammen mit Partner- und verbundenen Unternehmen gerechnet
- rechtlich selbstständig, auch Freiberufler und gemeinnützige Organisationen
- zum Zeitpunkt der Scheckvergabe seit mindestens zwei Jahren am Markt
Die verbindliche Prüfung übernimmt die INQA-Beratungsstelle. Mit dem Förder-Check auf der Seite „Förderung“ prüfen Sie die Voraussetzungen selbst, wir gehen sie im kostenlosen Erstgespräch mit Ihnen durch.
Wer ausgeschlossen ist
Unabhängig vom Beratungsbedarf nicht antragsberechtigt sind laut Richtlinie:
- Betriebe der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und der Aquakultur
- Unternehmen, an denen eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Eigenbetrieb mit mindestens 25 % beteiligt ist
- Unternehmen mit beantragtem oder eröffnetem Insolvenzverfahren, laufender Zwangsvollstreckung, abgegebener Vermögensauskunft oder überwachtem Insolvenzplan
- Unternehmen, die über die Richtlinie „Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel“ gefördert werden
- Unternehmen, die schon einmal am Programm INQA-Coaching teilgenommen haben
- Unternehmen und Freiberufler, die selbst als Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung zu Personalpolitik oder Arbeitsorganisation tätig sind
Hinzu kommen zwei Bedingungen an das Vorhaben: Es darf noch nicht begonnen sein, eine rückwirkende Förderung gibt es nicht. Und für denselben Zweck darf keine weitere öffentliche Förderung fließen.
Wer macht was?
- 1
INQA-Beratungsstelle
Sie führt die kostenlose Erstberatung durch, prüft die Förderfähigkeit, legt mit Ihnen das Coaching-Ziel fest und stellt den Coaching-Scheck aus. Sie begleitet Antrag und Abrechnung und wertet das Ergebnis nach dem Coaching aus. Einen Coach empfehlen oder vermitteln darf sie nicht.
- 2
Autorisierter INQA-Coach
Sie wählen den Coach selbst aus dem Coaching-Pool des Programms. Er führt das Coaching im Betrieb durch und muss die Beratung persönlich erbringen, eine Unterbeauftragung ist nicht erlaubt. Als autorisierter INQA-Coach (Autorisierungsnummer IC2649175) steht Alexandros Moysoglou in diesem Pool.
- 3
Ihr Betrieb
Sie bringen die Fragestellung mit und beteiligen Ihre Beschäftigten. Das ist Teil des Programms und kein Zusatzaufwand, der sich vermeiden ließe.
Was hat das Programm bisher bewirkt?
Nach Angaben des Programmträgers (Stand Juni 2026) haben über 2.300 kleine und mittlere Unternehmen teilgenommen. 90 % der Betriebe halten die Methode für wirksam, 95 % sind mit der Beratung zufrieden und 80 % berichten von konkreten Verbesserungen bei Abläufen, Wettbewerbsfähigkeit und Betriebskultur.
Das sind Selbstauskünfte der teilnehmenden Betriebe, keine unabhängige Auswertung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung beim INQA-Coaching?
Das Programm übernimmt 80 % der Kosten für bis zu 12 Coaching-Tage. Der Eigenanteil beträgt 20 %.
Wer kann INQA-Coaching nutzen?
Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, mindestens einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstelle, Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland und mindestens zwei Jahren am Markt. Umsatz bis 50 Millionen Euro oder Bilanzsumme bis 43 Millionen Euro. Ausgeschlossen sind unter anderem Betriebe in der Landwirtschaft, in Insolvenz und solche, die schon einmal teilgenommen haben.
Kann ich INQA-Coaching mehrfach nutzen?
Nein. Unternehmen, die bereits am Programm INQA-Coaching teilgenommen haben, sind nach der Richtlinie nicht antragsberechtigt.
Wird auch Software oder Technik bezahlt?
Nein. Gefördert wird das Coaching, also die Begleitung bei der Veränderung. Die Anschaffung von Software oder Geräten zahlt der Betrieb selbst.
Was war unternehmensWert:Mensch?
Der Vorgänger von INQA-Coaching aus der Förderperiode 2014 bis 2020. INQA-Coaching setzt das Konzept der begleiteten, mitarbeiterorientierten Beratung fort.
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80 % Förderung, 20 % Eigenanteil, Vorfinanzierung: Rechenbeispiel und die Kosten, die zusätzlich anfallen.
Fördersatz, Höchstbeträge und Ablauf der beiden Beratungsförderungen nebeneinander.
Gibt es ihn noch, was bietet INQA heute, und wie werten Sie die Altersstruktur Ihres Betriebs selbst aus?
- Förderrichtlinie INQA-Coaching vom 4. August 2022 (BAnz AT 16.08.2022 B1)
- INQA.de: Informationen für KMU
- ESF Plus: Programmseite INQA-Coaching
- BMAS: INQA-Coaching
Stand: Oktober 2026. Förderbedingungen können sich ändern; die verbindliche Auskunft gibt die zuständige INQA-Beratungsstelle bzw. das BAFA.
