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INQA-Coaching: was es Sie kostet

Das Programm übernimmt 80 % der Coaching-Kosten, Sie tragen 20 %. Die Erstberatung ist kostenlos. Hier steht, wie sich das rechnet und welche Kosten zusätzlich auf Sie zukommen.

Die Kurzfassung

  • Erstberatung bei der INQA-Beratungsstelle: kostenlos
  • Förderung: 80 % der Coaching-Kosten
  • Ihr Eigenanteil: 20 %
  • Umfang: bis zu 12 Coaching-Tage zu je acht Stunden, Beraterhonorar höchstens 1.200 Euro netto je Tag
  • Auszahlung: nach Abschluss des Coachings (Erstattungsprinzip), Sie zahlen zunächst alles selbst
  • Höchstfall: 14.400 Euro Beratungswert, davon 11.520 Euro gefördert, 2.880 Euro Eigenanteil

So rechnet sich der Eigenanteil

Der Eigenanteil ist ein Fünftel der Coaching-Kosten. Förderfähig ist ein Beraterhonorar von höchstens 1.200 Euro je Coaching-Tag, bei bis zu 12 Coaching-Tagen. Daraus ergibt sich die Obergrenze für den Beratungswert.

Im Höchstfall: 12 Tage zu je 1.200 Euro ergeben einen Beratungswert von 14.400 Euro. Davon übernimmt das Programm 80 %, also 11.520 Euro. Ihr Eigenanteil liegt bei 2.880 Euro. Bei weniger Tagen oder einem niedrigeren Tagessatz sinken beide Beträge entsprechend; ein Coaching über 6 Tage zum Höchstsatz käme auf 7.200 Euro Beratungswert und 1.440 Euro Eigenanteil.

Das sind Höchstwerte, kein Angebot. Wie viele Tage Ihr Betrieb braucht und zu welchem Tagessatz, vereinbaren Sie mit dem Coach; vor Beginn steht der Betrag fest.

Netto oder brutto: die Umsatzsteuer

Alle Beträge auf dieser Seite sind netto, denn die meisten Betriebe holen sich die Umsatzsteuer auf das Honorar als Vorsteuer vom Finanzamt zurück. Für sie ist sie ein durchlaufender Posten und spielt für die Förderung keine Rolle.

Anders bei Betrieben, die nicht oder nur teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, etwa gemeinnützige Vereine, Kleinunternehmer oder Betriebe mit steuerfreien Umsätzen. Für sie ist die Umsatzsteuer ein echter Kostenbestandteil, und sie kann dann ganz oder anteilig in die Förderung einfließen. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von Ihrer steuerlichen Situation ab und lässt sich nicht pauschal sagen.

Wenn Sie keine oder nur anteilig Vorsteuer ziehen können, sagen Sie es im Erstgespräch. Wir klären dann mit Ihnen und der Beratungsstelle, was in Ihrem Fall gilt.

Sie zahlen zuerst: das Erstattungsprinzip

Das Programm zahlt nicht vorab. Sie begleichen das Coaching zunächst vollständig aus Eigenmitteln, auch den Förderanteil. Die 80 % werden erst erstattet, wenn das Coaching abgeschlossen ist und die Bewilligungsbehörde die Unterlagen und die nachzuweisenden Ergebnisse geprüft hat. Im Höchstfall müssen Sie also 14.400 Euro netto vorstrecken und bekommen 11.520 Euro später zurück.

Der Eigenanteil von 20 % ist in Barmitteln aufzubringen. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein, bevor das Coaching beginnt.

Planen Sie die Vorfinanzierung in Ihre Liquidität ein. Wie lange die Prüfung dauert, hängt von der Bewilligungsbehörde ab.

Was zusätzlich Geld oder Zeit kostet

  • Nebenkosten des Coachings: Fahrtkosten, Verbrauchsmaterial und Ähnliches sind nicht förderfähig. Das Honorar deckt nach der Richtlinie alle Beratungsleistungen ab.
  • Software, Geräte und Einrichtung: Das Programm fördert das Coaching, nicht die Anschaffung. Diese Kosten tragen Sie selbst.
  • Zeit Ihrer Beschäftigten: Das Team arbeitet am Handlungsplan mit. Rechnen Sie mit festen Terminen im Betriebsalltag.
  • Die Umsetzung nach dem Coaching: Was im Handlungsplan steht, wird im Betrieb eingeführt. Für Automatisierungen entstehen dabei Einrichtungs- und Betriebskosten.

Wann sich der Eigenanteil lohnt

Das lässt sich nur am Einzelfall beantworten. Eine Faustfrage hilft: Wie viele Stunden im Monat gehen heute für wiederkehrende Büroarbeiten drauf, und was kostet Sie diese Zeit? Im Erstgespräch rechnen wir das gemeinsam durch, auch mit dem Ergebnis, dass es sich bei Ihnen nicht lohnt.

Häufige Fragen

Was kostet INQA-Coaching?

Das Programm übernimmt 80 % der Coaching-Kosten für bis zu 12 Tage. Sie zahlen 20 %. Die Erstberatung bei der INQA-Beratungsstelle ist kostenlos.

Gibt es einen festen Höchstbetrag?

Rechnerisch ja: Das Beraterhonorar ist auf 1.200 Euro netto je Coaching-Tag begrenzt, bei bis zu 12 Tagen. Das ergibt höchstens 14.400 Euro Beratungswert, davon 11.520 Euro Förderung. Ihr Eigenanteil beträgt dann höchstens 2.880 Euro.

Muss ich das Coaching vorfinanzieren?

Ja. Die Förderung folgt dem Erstattungsprinzip. Sie zahlen zunächst die gesamten Kosten, die Erstattung der 80 % kommt nach Abschluss des Coachings und der Prüfung der Unterlagen.

Gelten die Beträge netto oder brutto?

Netto. Wer die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann, für den ändert sich dadurch nichts. Betriebe ohne oder mit nur teilweisem Vorsteuerabzug, etwa gemeinnützige Vereine oder Kleinunternehmer, können die Umsatzsteuer unter Umständen ganz oder anteilig mitgefördert bekommen. Der Anteil hängt vom Einzelfall ab und wird im Erstgespräch geklärt.

Sind Fahrtkosten des Coaches förderfähig?

Nein. Nebenkosten wie Fahrtkosten und Verbrauchsmaterial sind nach der Richtlinie nicht zuwendungsfähig. Das Honorar von höchstens 1.200 Euro je Tag deckt alle Beratungsleistungen ab.

Werden Software und Technik mitfinanziert?

Nein. Gefördert wird das Coaching, nicht die Anschaffung von Software oder Geräten.

Gibt es eine günstigere Alternative?

Für kürzere, klar abgegrenzte Beratungen kommt die BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen in Frage. Beide Programme im Vergleich finden Sie auf einer eigenen Seite.

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Quellen

Stand: Oktober 2026. Förderbedingungen können sich ändern; die verbindliche Auskunft gibt die zuständige INQA-Beratungsstelle bzw. das BAFA.