Zurück zum RatgeberJuli 2026

INQA-Förderung für Digitalisierung im Handwerk: So funktioniert's

INQA-Coaching ist ein staatlich gefördertes Beratungsprogramm, mit dem kleine und mittlere Betriebe – auch im Handwerk – die Einführung digitaler und KI-gestützter Lösungen fördern lassen können. In der Regel wird ein großer Teil der Beratungskosten (bis zu 80 %) übernommen.

Was ist INQA-Coaching?

INQA steht für „Initiative Neue Qualität der Arbeit", eine Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, kofinanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Das INQA-Coaching fördert die begleitete, mitarbeiterorientierte Einführung neuer digitaler Lösungen im Betrieb – nicht das reine „Tool kaufen", sondern den Weg dorthin.

Wer ist förderfähig?

Grundsätzlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten, die bereits eine Weile am Markt sind und mindestens eine sozialversicherungspflichtig beschäftigte Person (neben der Inhaberin oder dem Inhaber) haben. Die genauen Voraussetzungen prüft die zuständige Beratungsstelle – oder wir gemeinsam im Erstgespräch.

Wie hoch ist die Förderung?

In der Regel werden bis zu 80 % der Beratungskosten übernommen; der Eigenanteil liegt entsprechend bei rund 20 %. Gefördert wird eine begrenzte Anzahl an Coaching-Tagen über einen Zeitraum von mehreren Monaten.

Wie läuft es ab?

  1. Erstgespräch und Bedarf klären: Wo lohnt sich Digitalisierung im Betrieb?
  2. INQA-Coaching-Scheck bei einer regionalen Beratungsstelle beantragen.
  3. Mit einem autorisierten INQA-Coach die Lösung erarbeiten und einführen.
  4. Umsetzung im Betrieb – begleitet, in Etappen, mit den Mitarbeitenden.

Was hat das mit Automatisierung und KI zu tun?

Genau hier setzen wir an: Als autorisierter INQA-Coach begleiten wir Handwerksbetriebe dabei, wiederkehrende Abläufe zu automatisieren und KI sinnvoll einzubinden – DSGVO-konform, auf dem eigenen Server und ohne Lock-in. Ein Teil dieser Beratung ist über INQA förderfähig.

Stand: Juli 2026. Förderbedingungen können sich ändern; die verbindliche Auskunft gibt die zuständige Beratungsstelle.

Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist.

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